Das Sozialrecht ist keineswegs mit dem Sozialhilferecht gleichzusetzen. Zu diesem Rechtsgebiet gehören das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Kindergeld- und Erziehungsgeldrecht, Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, etc.).
Hier vertreten wir Ihre Interessen sowohl im Verwaltungs- als auch im gegebenenfalls erforderlichen Gerichtsverfahren.
Wir kämpfen für Ihr Recht
Anwaltskanzlei Joeris & Klaßen
Robert-Bosch-Str.1
52525 Heinsberg
Telefon:
02452 - 99300
Telefax: 02452 - 993010
E-Mail:
info@joeris-klassen.de