Handelsrecht

Handelsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Teil des Privatrechts, das allerdings nur für Kaufleute gilt.


Erfaßt werden hiervon aber nicht nur die Personen, die im allgemeinen als Kaufleute verstanden werden, nämlich diejenigen, die Waren anschaffen und weiterveräußern, sondern auch große Teile der Urproduktion, die handwerkliche oder industrielle Produktion sowie bestimmte Dienstleistungen (z.B. Gütertransport, Handels- und Versicherungsvertreter etc.) und schließlich auch die juristischen

Personen des Privatrechts, allerdings unabhängig davon, ob sie ein Gewerbe betreiben (z.B. GmbH

oder AG).

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