Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Ehe- und Familienrecht

Änderungen unserer Gesellschaft bringen es mit sich, dass auch der engste zwischenmenschliche Bereich, Ehe und Familie, von Auseinandersetzungen nicht verschont bleibt.


Einigen möglichen Streitpunkten läßt sich dabei bereits durch vorsorgliche Regelungen, beispielsweise in Form von Eheverträgen, der Nährboden entziehen.


Ist eine Lebensgemeinschaft zerbrochen, stehen mannigfaltige Fragen im Raum und besteht häufig in nicht unbeträchtlichem Umfang Handlungsbedarf, wobei insbesondere im Hinblick auf ständige Änderungen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung kompetente Beratung und Vertretung gefragt und durch uns geboten ist.


Neben präventivem Tätigwerden im Rahmen von Eheverträgen beraten und vertreten wir insbesondere in Ehescheidungsangelegenheiten und damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Unterhalts-, Sorge-, Umgangs- und Güterrechts.

Wir kämpfen für Ihr Recht

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