Miet- und Pachtrecht

Miet- und Pachtrecht

Nach wie vor nehmen Fragen der Geschäfts- und Wohnraummiete im Rechtsalltag einen breiten Raum ein.


Bereits bei der Begründung von Miet- und Pachtverhältnissen werden bei der Vertragsgestaltung die Weichen gestellt, die in den gesetzlichen Vorschriften allenfalls ihren Rahmen finden.


Dies betrifft nicht nur die Frage des Abschlusses eines befristeten oder unbefristeten Mietverhältnisses, sondern auch Einzelpunkte, wie die Betriebskosten (Arten, Abrechnungsmaßstab und -zeitraum), Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklauseln und sonstige erforderliche, in Standardmietverträgen

nicht enthaltene aber im Einzelfall erforderliche Individualabreden.


Die Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen über Nebenkosten, Kündigungen und sonstige, insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses auftretende Streitpunkte, erfordern umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie der höchstrichterlichen aber auch der

lokalen Rechtsprechung, über die wir in unserem Hause verfügen.

Wir kämpfen für Ihr Recht

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