
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist keineswegs mit dem Sozialhilferecht gleichzusetzen. Zu diesem Rechtsgebiet gehören das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Kindergeld- und Erziehungsgeldrecht, Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, etc.).
Hier vertreten wir Ihre Interessen sowohl im Verwaltungs- als auch im gegebenenfalls erforderlichen Gerichtsverfahren.
Wir kämpfen für Ihr Recht