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    Anwaltskanzlei

    Joeris & Klaßen

     

     

     

  • Herzlich Willkommen

    Unsere Kanzlei wurde zum Jahrtausendwechsel von Herrn Rechtsanwalt Willy Joeris und Herrn Rechtsanwalt Franz Klaßen gegründet, die beide nach längerer Tätigkeit in anderen Kanzleien den
    Wunsch verspürten, in eigener Regie Recht- und Ratsuchenden zur Seite zustehen.

     

    Das vielfältige Betätigungsfeld der Anwälte unserer Kanzlei erstreckt sich vom Arbeitsrecht bis zum Zwangsvollstreckungsrecht, wobei Fachkompetenz durch Spezialisierung gefördert wird.

    Neben forensischer Tätigkeit auf nahezu allen Gebieten, legt unsere Kanzlei ihr Schwergewicht auf beratende und damit streitvermeidende Aktivitäten.

    Zu unserer Klientel gehören neben Privatkunden, klein- und mittelständische Unternehmen sowie
    Freiberufler, wobei wir Unternehmer, Firmen und Freiberufler von der Gründung an begleiten, und für die wir im Bedarfsfalle in Kooperation mit kompetenten Partnern auch Sanierungskonzepte entwickeln.

    Unsere Zwangsvollstreckungs- und Inkassoabteilung findet in unserer Bürovorsteherin, Frau Theres, ihre kompetente Führung.

    Im Bereich des Steuerrechts sowie in den Bereichen, die entsprechende Spezialkenntnisse zur sachgerechten Mandatsbearbeitung erfordern, arbeiten wir bereits langjährig mit kompetenten und erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.


    Aufgrund unserer Lage im niederländischen Grenzgebiet verfügen wir ebenfalls über feste Kontakte zu niederländischen Rechtsanwaltskanzleien.

  • Wir kämpfen für Ihr Recht.

    Ihr Partner in allen Rechtslagen.

  • Tätigkeitsbereiche

    Arbeitsrecht

    Das Gros der Bevölkerung verdient seinen Lebensunterhalt in abhängiger Beschäftigung. Wird der Bereich des Arbeitsrechts betroffen, tangiert dies in der Regel die Existenz des Beschäftigten und damit auch seiner Familie.


    Andererseits hängt aber auch der wirtschaftliche Bestand eines Unternehmens häufig von der richtigen Entscheidung in arbeitsrechtlichen Fragen ab.

    Lohn-, Urlaubs- oder sonstige finanzielle Ansprüche, die richtige Form und der richtige Inhalt eines Zeugnisses und nicht zuletzt Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Gesetze und der Rechtsprechung Materien, die eine spezialisierte anwaltliche Beratung und Vertretung erfordern, die Sie in unserer Kanzlei finden, wobei diese auch über besondere Erfahrung auf dem Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts verfügt.

    Für den gekündigten Arbeitnehmer ist in der Regel anzuraten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, da ein Berufen auf den gesetzlichen Kündigungsschutz (KSchG) die Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erfordert.

    Ehe- & Familienrecht

    Änderungen unserer Gesellschaft bringen es mit sich, dass auch der engste zwischenmenschliche Bereich, Ehe und Familie, von Auseinandersetzungen nicht verschont bleibt.


    Einigen möglichen Streitpunkten läßt sich dabei bereits durch vorsorgliche Regelungen, beispielsweise in Form von Eheverträgen, der Nährboden entziehen.

    Ist eine Lebensgemeinschaft zerbrochen, stehen mannigfaltige Fragen im Raum und besteht häufig in nicht unbeträchtlichem Umfang Handlungsbedarf, wobei insbesondere im Hinblick auf ständige Änderungen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung kompetente Beratung und Vertretung gefragt und durch uns geboten ist.

    Neben präventivem Tätigwerden im Rahmen von Eheverträgen beraten und vertreten wir insbesondere in Ehescheidungsangelegenheiten und damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Unterhalts-, Sorge-, Umgangs- und Güterrechts.

    Handelsrecht

    Das Handelsrecht ist ein Teil des Privatrechts, das allerdings nur für Kaufleute gilt.


    Erfaßt werden hiervon aber nicht nur die Personen, die im allgemeinen als Kaufleute verstanden werden, nämlich diejenigen, die Waren anschaffen und weiterveräußern, sondern auch große Teile der Urproduktion, die handwerkliche oder industrielle Produktion sowie bestimmte Dienstleistungen (z.B. Gütertransport, Handels- und Versicherungsvertreter etc.) und schließlich auch die juristischen
    Personen des Privatrechts, allerdings unabhängig davon, ob sie ein Gewerbe betreiben (z.B. GmbH
    oder AG).

    Baurecht

    Wer schon einmal gebaut hat, weiß in der Regel davon zu berichten, dass ein solches Vorhaben nicht ohne Streitigkeiten abzuwickeln ist, sei es, dass Probleme bei der Genehmigung, bei der Vergütung von Architekten und Handwerken auftreten oder sich herausstellt, dass Arbeiten mangelhaft erbracht worden sind.


    Aber auch Handwerker und Unternehmer wissen, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben keine Seltenheit sind.

    Wir beraten und vertreten Sie mit unserer Kompetenz in allen Problembereichen, die mit dem Bauen verbunden sind, sei es der öffentlich-rechtliche oder der privatrechtliche Bereich.

    Gesellschaftsrecht

    Bereits die Frage ob und wenn ja in welcher Rechtsform eine Gesellschaft gegründet werden soll, ist im Hinblick auf die damit verbundenen Fragen und Risiken ohne juristische Unterstützung kaum noch zu beantworten. Ist die Entscheidung zur Gründung und bezüglich der Rechtsform dann gefallen, bedarf es der Ausarbeitung entsprechender Vertragswerke, die ohne juristische Unterstützung kaum möglich ist.


    Allzu häufig zwingt die wirtschaftliche Situation dazu bei bestehenden Unternehmen Veränderungen vorzunehmen, um die wirtschaftliche Existenz sicherzustellen. Auch hierbei stehen wir konstruktiv beratend und gestaltend zur Seite.

    Da gesellschaftsrechtliche Fragen nicht losgelöst von steuerlichen Aspekten betrachtet werden können und das Steuerrecht ein komplexes und sich ständig veränderndes Spezialgebiet darstellt, arbeiten wir sowohl bei Gründungen als auch bei Umstrukturierungen und Sanierungen mit einem kompetenten
    Partner, der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei Erdweg und Krauthausen, die ihren Sitz ebenfalls in unserem Hause hat, was die Kooperation erleichtert, zusammen.

    Versicherungsrecht

    Das Verlangen des Bürgers nahezu alle Risiken des täglichen Lebens absichern zu wollen führt, neben entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen in bestimmten Bereichen dazu, dass Versicherungsverträge fester und nicht unwesentlicher Bestandteil unseres Alltags geworden sind.


    Natürlich sind die Versicherungsgesellschaften bestrebt ihre Ausgaben möglichst niedrig zu halten, u.a. mit der Begründung nur so die jeweilige Beitragsstruktur anbieten zu können.

    Zwangsläufig resultiert daher aus dem vorbeschriebenen Interesse der Versicherungsgesellschaft und dem Interesse des Geschädigten, ob Versicherungsnehmer oder Dritter, die höchstmöglichen Leistungen zu erhalten, ein gewisses Konfliktpotential.

    Im Hinblick auf die in der Regel umfangreichen Vertragswerke, die dann noch durch ebenso umfangreiche Versicherungsbedingungen ergänzt werden, ist der Versicherungsnehmer häufig nicht in
    der Lage zu erkennen, ob und in welchem Umfang ihm Ansprüche zustehen.

    Wir übernehmen insoweit gerne die Beratung und im Falle nicht seltener Auseinandersetzung über entsprechende Ansprüche auch die Vertretung des Berechtigten im außergerichtlichen und
    gerichtlichen Bereich.

    Miet- und Pachtrecht

    Nach wie vor nehmen Fragen der Geschäfts- und Wohnraummiete im Rechtsalltag einen breiten Raum ein.

    Bereits bei der Begründung von Miet- und Pachtverhältnissen werden bei der Vertragsgestaltung die Weichen gestellt, die in den gesetzlichen Vorschriften allenfalls ihren Rahmen finden.

    Dies betrifft nicht nur die Frage des Abschlusses eines befristeten oder unbefristeten Mietverhältnisses, sondern auch Einzelpunkte, wie die Betriebskosten (Arten, Abrechnungsmaßstab und -zeitraum), Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklauseln und sonstige erforderliche, in Standardmietverträgen
    nicht enthaltene aber im Einzelfall erforderliche Individualabreden.

    Die Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen über Nebenkosten, Kündigungen und sonstige, insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses auftretende Streitpunkte, erfordern umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie der höchstrichterlichen aber auch der
    lokalen Rechtsprechung, über die wir in unserem Hause verfügen.

    Strafrecht

    Nur allzu leicht gerät man heutzutage aufgrund zahlreicher Gesetze und Verordnungen, die man kaum noch überblicken kann, in die Mühlen der Justiz.


    Häufig führen nicht nur vorsätzliche Gesetzesverletzungen zu entsprechenden Verfahren, sondern kann bei einer Vielzahl von Verstößen bereits die fahrlässige Begehungsweise eine Ahndung nach sich ziehen.

    Der Grundsatz der Waffengleichheit kann nur dann gewahrt werden, wenn Sie bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung zur Seite stehen haben, die Sie bei uns finden.

    Sozialrecht

    Das Sozialrecht ist keineswegs mit dem Sozialhilferecht gleichzusetzen. Zu diesem Rechtsgebiet gehören das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Kindergeld- und Erziehungsgeldrecht, Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, etc.).


    Hier vertreten wir Ihre Interessen sowohl im Verwaltungs- als auch im gegebenenfalls erforderlichen Gerichtsverfahren.

    Verkehrsrecht

    Aufgrund des immer größer werdenden Verkehrsaufkommens häufen sich natürlich auch straßenverkehrsrechtliche Problemfälle, sei es in Bezug auf Straßenverkehrsunfälle, sei es in Bezug auf straßenverkehrsrechtliche Bußgeld- oder Straftatbestände.


    Wir führen für Sie die Regulierung mit den beteiligten Versicherungen im Hinblick auf Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche durch und vertreten Sie im Falle von Buß- und/oder Strafsachen vor den Ermittlungsbehörden und/oder Gerichten.

    Zwangsvollstreckungsrecht

    Nicht selten ist die Bearbeitung einer zivilrechtlichen Angelegenheit mit dem Erstreiten eines Titels nicht abgeschlossen, sondern sind weitere Maßnahmen erforderlich, um das titulierte Recht zu verwirklichen.


    Die Bereiche der Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung werden in unserem Haus durch unsere besonders hierfür qualifizierte Bürovorsteherin, Frau Theres, die über langjährige Erfahrungen verfügt, betreut.

  • Willy Joeris

    geboren am 09.02.1961 in Heinsberg. Nach Erlangung der Hochschulreife auf dem Kreisgymnasium in Heinsberg nahm er das Studium der Rechtswissenschaft im Wintersemester 1981/1982 an der Rhein. Friedr.-Wilh.-Universität zu Bonn auf. Das erste juristische Staatsexamen legte er im Jahre 1987 ab. Sein Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Es folgte das zweite Staatsexamen im Jahre 1989.

    Anschließend war er bis zum 31.12.1999 in zwei verschiedenen Sozieäten im Raume Aachen und Heinsberg als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.

    Im Jahre 1999 wurde ihm durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln die Gestattung zur Führung der Bezeichnung " Fachanwalt für Familienrecht" erteilt.

    Am 01.01.2000 gründete er gemeinsam mit Herrn Rechtanwalt Franz Klaßen die Kanzlei Joeris & Klaßen in Heinsberg.

    Als Mitglied des Beirates im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK - befaßt er sich seit mehreren Jahren mit der Schadenabwicklung und der Regulierungspraxis in Verkehrsunfallsachen.

    Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im
    · Ehe- und Familienrecht
    · Verkehrsrecht
    · Straf- und Bußgeldverfahren

    Weitere Interessenschwerpunkte sind
    · Insolvenzrecht
    · Allgemeines Vertragsrecht

    Franz Klaßen

    geboren am 02.10.1961 in Heinsberg, hat nach Erlangung der Hochschulreife auf dem Kreisgymnasium in Heinsberg und Ableistung seines Grundwehrdienstes an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der U niversität in Köln studiert und sein erstes juristisches Staatsexamen im Jahre 1988 abgelegt, dem im Jahre 1991 das zweite Staatsexamen folgte.

    In der Zeit von Dezember 1991 bis zum 31.12.1999 war er in einer örtlichen Sozietät als Rechtsanwalt tätig.

    Am 01.01.2000 gründete er zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Willy Joeris die Kanzlei Joeris & Klaßen in Heinsberg.

    Er ist zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten und seit dem 01.07.2002 auch beim Oberlandesgericht in Köln.

    Von der Rechtsanwaltskammer Köln ist ihm die Gestattung erteilt worden, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

    Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bekleidet er seit dem 01.07.1999 die Funktion des Rechtsberaters der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAg-MAV) und berät dort die Mitarbeitervertretungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts. Als Dozent in Schulungsveranstaltungen ist sein Augenmerk darauf gerichtet die Mitarbeiter mit dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vertraut zu machen bzw. fortzubilden.

    Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im
    · Arbeitsrecht
    · Ehe- und Familienrecht
    · Kaufrecht

    Darüber hinaus bestehen seine Interessenschwerpunkte im
    · Versicherungsrecht
    · privaten Baurecht

  • Kontakt

    Anwaltskanzlei Joeris & Klaßen

    Robert-Bosch-Str.1
    52525 Heinsberg

     

    Postanschrift: Anwaltskanzlei Joeris & Klaßen
    Postfach 1506

    02452 - 99300

    02452 - 993010

  • Anfahrt

  • Impressum


    Angaben gemäß § 5 TMG:

    Anwaltskanzlei Joeris & Klaßen

    Robert-Bosch-Str.1
    52525 Heinsberg

    Postanschrift: Anwaltskanzlei Joeris & Klaßen
    Postfach 1506

     

    Vertreten durch:
    Willy Joeris

    Franz Klaßen

     

    Kontakt:
    Telefon: 02452 - 99300
    Telefax: 02452 - 993010
    E-Mail: info@joeris-klassen.de

     

     

    Umsatzsteuer:
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
    DE 207122459

     

    Aufsichtsbehörde:

    Rechtsanwaltskammer Köln

    Riehler Str. 30, 50668 Köln.

     

    Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
    Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
    Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Köln
    Verliehen durch: Deutschland
    Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

    Die gesetzliche Berufsbezeichnung ist "Rechtsanwalt" und in Deutschland verliehen worden.

    Für alle Rechtsanwälte gelten diese Bestimmungen:
    * Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    * Berufsordnung (BORA)
    * Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    * Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft


    Gelegentlich ändern sich Links. Dann finden Sie die vorstehenden Bestimmungen ggf. hier:

    * Bundesrechtsanwaltskammer
    Regelungen einsehbar unter: http://

     

    Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
    Name und Sitz des Versicherers:

    ERGO Versicherung

    Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf

    Geltungsraum der Versicherung: Bundesrepublik Deutschland

     

    Streitschlichtung
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

     

    Haftung für Inhalte
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Willy Joeris & Franz Klaßen

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